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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ASCOTA-IT GmbH

Systemhaus - Bildungszentrum (im folgenden ASCOTA-IT genannt)

 

0.        Geltungsbereich

0.1.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend:AGB) gelten für alle
   gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden der
   ASCOTA-IT.

   Der Kunde erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.

0.2.       Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst
   bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, auch nicht in Teilen, es sei denn, ihrer
   Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

1.            Angebotsunterlagen, Angebote, Verträge

1.1.       Angebote der ASCOTA-IT sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch für
   Anlagen zu den Angeboten. Darin enthaltene Zeichnungen, Abbildungen und Muster
   gelten nur annähernd, es sei denn sie werden als verbindlich bezeichnet.

   Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben
   im Rahmen des 
Zumutbaren vorbehalten.

1.2.       Zeichnungen, Muster, Kostenvoranschläge und andere Unterlagen (außer Prospekte)
   bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nicht bzw. nur mit unserer ausdrücklichen
   Zustimmung anderen zugänglich gemacht werden. 
Bei fernmündlicher oder
   elektronischer Bestellung ist eine schriftliche Auftragsbestätigung notwendig.

1.3.       Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
   Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser
   Schriftformklausel. Vor dem Zustandekommen des Vertrages mündlich oder
   schriftlich abgegebene Erklärungen und getroffene Vereinbarungen sind nur
   Bestandteil des Vertrages, wenn sie im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

 

2.             Preise, Liefer- und Leistungsbedingungen

2.1.       Die Preisbildung erfolgt in EURO.
   Es gelten die in den Bestell- bzw. Auftragsunterlagen bzw. vertraglich zwischen dem
   Kunde oder Auftraggeber und ASCOTA-IT vereinbarten Preise plus Mehrwertsteuer für
   die Dauer des Vertrages. 
   Sind keine Preise vereinbart, so erfolgt die Preisbildung zu den am Tag der Lieferung
   oder Leistung in der ASCOTA-IT gültigen Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer.

2.2.       Preise gelten bzw. können vereinbart werden für
   -        die Lieferung von Hardware,
   -        die Lieferung von Software,
   -        die Entwicklung von Software,
   -        die Installation von Hard- und/oder Software solo oder als komplexes System,
   -        spezielle Transportleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten 
            Lieferungen und/oder Leistungen, auch Umzugsleistungen,
   -        Support- und Serviceleistungen, einschließlich Leistungen zum
            Datenschutz/Datenerhalt,
   -        die Teilnahme an Schulungsleistungen, die Durchführung von
            Schulungsleistungen.
   Liefer- und Leistungspreise können für einzelne oder mehrere der o.g.
   Positionen vereinbart werden oder gelten. Preise für Lieferungen von Waren verstehen
   sich, wenn vertraglich nicht anders vereinbart wurde, ab Ladentür bzw. Haustür der
   ASCOTA-IT ohne Aufstellung, Installation oder Inbetriebnahme beim Kunden.
   Preise verstehen sich bei Lieferung ohne spezielle Kosten für Verpackung. Preise für
   alle Lieferungen verstehen sich, falls vertraglich nicht anders vereinbart wurde, ohne
   Aufstellung, Installation oder Inbetriebnahme beim Kunden.

2.3.       Für die Anlieferung von Waren beim Kunden gelten die folgenden Konditionen:
   Die Anlieferung muss mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart sein. ASCOTA-IT
   bemüht sich um eine Terminvereinbarung zur Lieferung. Kommt diese nicht zustande,
   informiert das ASCOTA-IT schriftlich vom Zeitpunkt der Lieferung und liefert
   entsprechend.
   Der Kunde hat für die Übernahme der Ware zu sorgen. Falls vertraglich nicht anders
   vereinbart, sind Teilmengenlieferungen durch ASCOTA-IT zulässig.

2.4.       Für die Montage, Inbetriebnahme oder komplexe Systeminstallation (nachfolgend
   „Installation“ genannt) gelten folgende Konditionen:

2.4.1. Die Installation muss mit dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich vereinbart sein.
   ASCOTA-IT bemüht sich um eine Terminvereinbarung nach gegebener
   Installationsbereitschaft seitens ASCOTA-IT. Kommt dies nicht zustande, informiert
   ASCOTA-IT den Auftraggeber schriftlich über die Installationsbereitschaft.

2.4.2.  Kommt die Installationsleistung durch Verschulden des Auftraggebers nicht
   zustande, trägt der Auftraggeber alle ASCOTA-IT entstehenden Mehraufwendungen
   durch Verzögerung der Installation und nach Ablauf einer Frist von 6 Wochen die
   Gesamtkosten der in der Installation enthaltenen Warenkosten sowie 20% der
   geplanten Kosten für Installationsleistungen.

2.5.       Für die Entwicklung von Software sind in jedem Falle zwischen ASCOTA-IT und
   dem Auftraggeber Einzelverträge abzuschließen, in denen die Preise und
   Konditionen exakt zu fixieren sind.

2.6.       Für Wartung und Serviceleistungen gelten folgende Konditionen:

2.6.1.  Für Wartungs- und Serviceleistungen zwischen ASCOTA-IT und dem Auftraggeber
   sind Serviceverträge abzuschließen.

2.7.       Für spezielle Transportleistungen, die mit ASCOTA-IT schriftlich zu vereinbaren sind,
   gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Preise der ASCOTA-IT.

2.8.       Für die Teilnahme an Schulungsleistungen bzw. die Durchführung solcher Leistungen
   sind zwischen ASCOTA-IT und dem Auftraggeber Einzelverträge abzuschließen.

 

3.             Lieferungen, Leistungen

3.1.       Die von ASCOTA-IT in Bestell- und Auftragsbestätigungsunterlagen angegebenen
   Liefer- und Leistungstermine, fixiert in „Kalenderwochen“, sind als letzter Termin
   verbindlich, können jedoch von ASCOTA-IT unterschritten werden (frühere Lieferung
   oder Leistung).

3.2.       Lieferungen oder Leistungen gelten als fristgemäß realisiert, wenn mit dem Kunden
   vereinbarte Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen nicht fristgemäß erfolgen bzw. zum
   Liefer- oder Leistungstermin keine Abnahmebereitschaft bzw.
   Leistungsbereitschaft/Montagefreiheit/Installationsfreiheit vorliegt.

3.3.       Ereignisse höherer Gewalt berechtigen ASCOTA-IT, die Lieferung oder Leistung um
   eine angemessene Nachfrist hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise
   zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder sonstige
   Umstände gleich, die die Leistung bzw. Lieferung erschweren oder unmöglich
   machen, insbesondere auch derartige Ereignisse bei den Zulieferern der ASCOTA-IT.
   Der Kunde oder Auftraggeber kann von ASCOTA-IT eine Erklärung zum weiteren
   Vorgehen der ASCOTA-IT (Terminverschiebung, teilweiser oder gesamter Rücktritt
   vom Vertrag) verlangen. Erklärt sich ASCOTA-IT innerhalb von 18 Tagen nicht, darf
   der Kunde  vom Vertrag zurücktreten.

3.4.       Im Falle eines von ASCOTA-IT verschuldeten Lieferverzuges bzw.
   Leistungsrückstandes ist vom Kunden eine angemessene Nachfrist einzuräumen.
   Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

3.5.       Kommt ASCOTA-IT in Liefer- und Leistungsverzug oder werden Lieferung oder
   Leistung unmöglich, so stehen dem Kunden daraus keine Ansprüche zu, gleich aus
   welchem Rechtsgrund, soweit ASCOTA-IT nicht im Vorsatz oder grob fahrlässig
   handelnd gesetzlich zwingend haften muss.

3.6.       Verpackung, Versandart und Versandweg werden von ASCOTA-IT bestimmt, sofern
   nicht besondere Wünsche des Kunden vertraglich vereinbart sind. Mehrkosten aus
   solchen Forderungen des Kunden gehen zu Lasten des Kunden.
   Liefer- und Leistungspflichten der ASCOTA-IT ruhen, solange der Kunde mit seinen
   Pflichten im Verzug ist, ohne dass die Rechte der ASCOTA-IT aus dem Verzug des
   Kunden berührt werden. Mehrkosten für notwendige Ein- oder Zwischenlagerungen
   gehen zu Lasten des Kunden.

3.7.       Für das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen bei Transportschäden ist
   vom Kunden – auch gegenüber dritten Transportführern – bei Warenempfang die
   Schadensaufnahme zu sichern.

   ASCOTA-IT ist innerhalb von 5 Tagen zu informieren. Nicht ordnungsgemäß
   festgestellte oder verspätet gemeldete Transportschäden werden von ASCOTA-IT
   nicht anerkannt.

3.8.       Bei Stornierung schriftlich bestätigter Aufträge zur Warenlieferung durch den Kunden
   werden durch ASCOTA-IT 33% des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr berechnet.

3.9.       Bei Stornierung von Verträgen sind von ASCOTA-IT bereits für den Auftrag beschaffte
   Waren vom Kunden zu übernehmen und in voller Höhe zu bezahlen, angefallene
   Leistungen in voller Höhe und vertraglich vereinbarte, aber noch ausstehende
   Leistungen, sind in Höhe von 50% des vereinbarten Leistungsumfanges vom Kunden
   zu bezahlen.

3.10.    Wird vom Kunden eine bereits übernommene Ware und/oder Leistung nicht bezahlt
   und holt sich ASCOTA-IT sein Eigentum zurück (vgl. 8.) so hat der Kunde die
   Rückholung und die Kosten für alle anfallenden Leistungen, mindestens 20% des
   Warenwertes, außerdem pro Nutzungsmonat des ersten Nutzungsjahres ein Zwölftel
   des halben Warenwertes zu bezahlen.

 

4.            Datenerhalt bei Leistungen

4.1.       Der Kunde ist verantwortlich, seine gespeicherten Daten vor Beginn und während
   der Leistungen der ASCOTA-IT so zu sichern, dass ein Wiederherstellen
   möglicherweise zerstörter Daten jederzeit möglich ist.
   Der Tatbestand entsprechend gesicherter Daten ist den Spezialisten der ASCOTA-IT
   durch den Kunden vor Aufnahme der Arbeiten schriftlich zu bestätigen.
   ASCOTA-IT übernimmt keine Haftung für möglicherweise entstehende Datenverluste.
   Leistungen zum Datenerhalt durch ASCOTA-IT nach 2.2. bedürfen der
   ausdrücklichen Vereinbarung:

 

5.            Software, Urheberrechte, Lizenzrechte

5.1.       Die Verpflichtung zur Wahrung der für Produkte geltenden Urheberrechte und
   Warenzeichenrechte Dritter geht mit dem Verkauf durch ASCOTA-IT auf den
   Kunden über.

5.2.       Der Kunde erkennt mit der Unterzeichnung von Lizenzbelegen oder mit dem Öffnen
   versiegelter, verklebter bzw. verschweißter Softwareverpackungen die beigefügten
   Lizenzbedingungen an.

5.3.       Geöffnete Softwarepakete sind von jeglicher Wandlung, vom Umtausch und von der
   Rücknahme durch ASCOTA-IT ausgeschlossen.

5.4.       Originale oder Kopien von Software oder Dokumentationen dürfen weder unentgeltlich
   noch gegen Entgelt an Dritte weitergegeben werden.

5.5.       ASCOTA-IT leistet keine Gewähr für Fehler bei der Auswahl von Software, für vom
   Kunden selbst durchgeführte Installationen oder für das Zusammenwirken der
   gelieferten Software mit vom Kunden – und nicht von ASCOTA-IT gelieferten Hard-
   und Software-Komponenten.
   Ausnahmen sind schriftlich im Auftrag oder Vertrag zu fixieren.

 

6.            Gefahrübergang

6.1.       Die Gefahr geht mit Absenden der Ware ab ASCOTA-IT bzw. bei Direktversand ab
   Herstellerwerk bei Absenden von diesem auf den Kunden über.

6.2.       Verzögert sich durch Verschulden des Kunden der Versand oder der
   Installationsbeginn, so geht ab dem Zeitpunkt der Liefer- und Installationsbereitschaft
   die Gefahr für die zu liefernde oder zu installierende Ware auf den Kunden über.

 

7.             Zahlungsbedingungen

7.1.       ASCOTA-IT erstellt für jede Zahlungsforderung eine prüfbare Rechnung, die die
   Leistungen im Einzelnen benennt und den steuerlichen Vorgaben entspricht. Sind
   vertraglich keine anderen Vereinbarungen getroffen, gelten folgende
   Zahlungsbedingungen: 18 Tage netto, 10 Tage 2% Skonto.

   Bei einer Meinungsverschiedenheit ist der unstreitige Teilbetrag auszuzahlen.

7.2.       ASCOTA-IT darf ohne Begründung im Einzelfalle Vorauszahlungen bis zu 33% des
   Nettowertes fordern. Wechsel oder Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als
   Zahlung. Die Zahlung mit Wechseln darf nur bei ausdrücklicher Vereinbarung
   erfolgen. Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde.

7.3.       Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so können durch
   ASCOTA-IT Zinsen in Höhe von 5% (Verbraucher), bzw. 8% (Unternehmer) über dem
   aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden, ohne dass es

         einer besonderen Vereinbarung oder Information an den Kunden bedarf.

7.4.       Das Zurückhalten von Zahlungen oder das Aufrechnen mit Gegenansprüchen des
   Kunden ist nicht statthaft – es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder
   rechtskräftig festgestellt.

7.5.       Alle Forderungen der ASCOTA-IT werden unabhängig von der Laufzeit akzeptiert
   und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht
   eingehalten werden oder Umstände bekannt werden, die nach Ansicht der
   ASCOTA-IT geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. 
   ASCOTA-IT ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen 
   (auch Serviceleistungen und Leistungen zur Garantie) nur gegen
   Vorauszahlungen/Sicherheit auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom
   Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen.
   ASCOTA-IT kann außerdem die Weiterveräußerung bereits gelieferter Waren
   untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren
   Besitzers an der gelieferten Ware auf Kosten des Kunden verlangen.
   Der Kunde ermächtigt ASCOTA-IT schon zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bzw.
   des Vertragsabschlusses, in den genannten Fällen seine Räume zu betreten und die
   gelieferten Waren gegebenenfalls wegzunehmen.

 

8.             Eigentumsvorbehalt

8.1.       Alle gelieferten Waren und körperlich manifeste Leistungen bleiben Eigentum der
   ASCOTA-IT (Vorbehaltsware), bis sämtliche Forderungen an den Kunden, die der
   ASCOTA-IT gleich aus welchem Rechtsgrund zustehen, erfüllt sind.

8.2.       Der Kunde darf Vorbehaltsware nicht weiterveräußern. Zu anderen Verfügungen über
   die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt, insbesondere gilt die Berechtigung zur
   Verfügung über die Vorbehaltsware sofort als widerrufen, wenn über das Vermögen
   des Kunden ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt oder die Liquidation
   eingeleitet ist.

8.3.       Mit der vollständigen Bezahlung der Vorbehaltsware geht das Eigentum an der
   Sache ohne weiteres an den Kunden über.

8.4.       Von einer Pfändung oder jeder anderen Gefährdung oder Beeinträchtigung der
   Eigentums- oder Forderungsrechte der ASCOTA-IT durch Dritte hat der Kunde
   ASCOTA-IT unverzüglich unter Übergabe entsprechender Unterlagen
   (Pfändungsprotokolle) zu informieren und seinerseits alles zu tun, um die Rechte
   der ASCOTA-IT zu wahren.

8.5.       Vertreter der ASCOTA-IT sind jederzeit berechtigt, Räume des Kunden zu betreten,
   um Vorbehaltsware wegzuschaffen, abzusondern oder zu kennzeichnen. Auf
   Verlangen hat der Kunde alle zweckdienlichen Auskünfte über die Vorbehaltsware
   zu erteilen und erforderliche Belege herauszugeben.

8.6.       Das Geltendmachen und das Durchsetzen des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als
   Rücktritt vom Vertrag durch ASCOTA-IT. Das Recht des Kunden auf Besitz der
   Vorbehaltsware erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus einem Vertrag
   nach 1.3. nicht erfüllt. ASCOTA-IT ist dann berechtigt, die Vorbehaltsware selbst in
   Besitz zu nehmen und – unbeschadet der Zahlungs- oder sonstigen 
   Verpflichtungen des Kunden gegenüber ASCOTA-IT – in geeigneter Weise zu
   verwerten. Der Verwertungserlös wird nach Abzug der Kosten dem Kunden oder
   Auftraggeber auf seine Verbindlichkeiten angerechnet und gegebenenfalls
   gutgeschrieben bzw. überwiesen.

8.7.       Punkt 8.1. gilt insbesondere auch, wenn im Garantiezeitraum der gelieferten Waren
   oder der vollbrachten Leistungen Mängel an diesen auftreten.

 

9.            Gewährleistung

9.1.       ASCOTA-IT haftet für Mängel an der gelieferten Ware bzw. der vollzogenen Leistung,
   zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, unter
   Ausschluss weiterer Ansprüche in der nachfolgend angegebenen Weise.
   Handelsübliche Abweichungen sind den Lieferanten der ASCOTA-IT vorbehalten und
   stellen keine Mängel dar. Handelsüblich sind Mängel bzw. Fehler in der Software,
   mit denen nach dem Stand der Technik gerechnet werden muss.

9.2.       Mängelbehaftete Leistungen werden nachgebessert. Die Frist zur Nachbesserung
   verlängert den unter 9.4. genannten Zeitraum von 6 Monaten nicht.

9.3.       Mängelbehaftete Waren oder Teile solcher Waren werden nach Ermessen der
   ASCOTA-IT nachgebessert oder neu geliefert (Austausch).

         Erfüllungsort der Mängelbeseitigung sind die Räume der ASCOTA-IT. Andere
   Erfüllungsorte können vertraglich vereinbart werden. Dadurch bedingte Mehrkosten
   trägt der Kunde.

         Kosten des An- und Abtransportes für Waren zu/von ASCOTA-IT trägt der Kunde.

9.4.       Der Haftungszeitraum der ASCOTA-IT beträgt 6 Monate ab Leistungszeitraum bzw.
   Gefahrenübergang, die Ursache muss bei Waren zeitlich vor dem Gefahrenübergang
   liegen und insbesondere aus fehlender Bauart, schlechten Baustoffen oder
   mangelhafter Ausführung resultieren.

9.5.       Die Feststellung offensichtlicher Mängel nach 9.1. ist ASCOTA-IT innerhalb von
   5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die
   Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur
   Fristgewahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle

   Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzung, insbesondere für den Mangel
   selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit
   der Mängelrüge.

9.6.       Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der ASCOTA-IT über, sie sind auf Verlangen
   zurückzusenden.

9.7.       Für Mängel aus ungeeigneter oder nicht sachgemäßer Verwendung, fehlerhafter
   Montage durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte oder nachlässiger
   Behandlung wird durch ASCOTA-IT keine Gewähr übernommen.

9.8.       Der Kunde hat ASCOTA-IT für  notwendige Begutachtungen und Vornahme von
   Nachbesserungen bzw. den Austausch von Waren angemessene Zeit und
   Gelegenheit, insbesondere Zutritt nach Anmeldung zu geben. Verweigert der Kunde
   dies, ist ASCOTA-IT von der Mängelhaftung befreit.

9.9.       Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn es ASCOTA-IT nicht gelingt,
   nach einer angemessen gestellten Nachfrist  anerkannte Mängel zu beseitigen
   bzw. diese Frist bemühungslos verstreicht. Das gilt auch bei Unmöglichkeit der
   Nachbesserung oder bei Unvermögen zur Ersatzlieferung durch ASCOTA-IT.

9.10.    Weitere Ansprüche gegen ASCOTA-IT und seine Erfüllungsgehilfen sind
   ausgeschlossen, insbesondere Verluste aus Schäden, die nicht Gegenstand der
   Leistung oder der Ware selbst sind.
   Das gilt nicht, sofern ASCOTA-IT vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt und
   daraus zwingend haften muss.

9.11.    ASCOTA-IT haftet nicht für Folgeschäden, welche durch die Anwendung der
   gelieferten, installierten oder gewarteten Hardware, Software oder Systemen
   beim Käufer oder Auftraggeber entstehen.

9.12.    ASCOTA-IT haftet nicht für Schäden an Daten und jegliche daraus resultierenden
   Folgeschäden, die während seiner Leistungen an Daten des Auftraggebers
   entstehen, sofern diese nicht durch vorsätzliche Maßnahmen mit dem Ziel der
   Datenverfälschung oder Datenzerstörung verursacht werden.

         Vergleiche 4.1. – 4.2.

 

10.         Sonstige Bedingungen

10.1.    Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Chemnitz, auch im
   Wechsel- und Scheckprozess. Der Kunde kann durch ASCOTA-IT auch an seinem
   allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden.

10.2.    Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und ASCOTA-IT gilt ausschließlich
   das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3.    Die Unwirksamkeit einzelner dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen
   Bedingungen nicht.

 

 

Chemnitz, den 01.02.2007

 

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ersetzen diejenigen des Systemhauses

der ASCOTA-IT GmbH vom 29.01.2004

           

U.Golla

Geschäftsführer

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