Allgemeine Geschäftsbedingungen
ASCOTA-IT GmbH (im folgenden ASCOTA-IT genannt): Systemhaus
0. Geltungsbereich
0.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend:AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden der ASCOTA-IT. Der Kunde erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.
0.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, auch nicht in Teilen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1. Angebotsunterlagen, Angebote, Verträge
1.1. Angebote der ASCOTA-IT sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch für Anlagen zu den Angeboten. Darin enthaltene Zeichnungen, Abbildungen und Muster gelten nur annähernd, es sei denn sie werden als verbindlich bezeichnet. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
1.2. Zeichnungen, Muster, Kostenvoranschläge und andere Unterlagen (außer Prospekte) bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nicht bzw. nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung anderen zugänglich gemacht werden. Bei fernmündlicher oder elektronischer Bestellung ist eine schriftliche Auftragsbestätigung notwendig.
1.3. Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Vor dem Zustandekommen des Vertrages mündlich oder schriftlich abgegebene Erklärungen und getroffene Vereinbarungen sind nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
2. Preise, Liefer- und Leistungsbedingungen
2.1. Die Preisbildung erfolgt in EURO. Es gelten die in den Bestell- bzw. Auftragsunterlagen bzw. vertraglich zwischen dem Kunde oder Auftraggeber und ASCOTA-IT vereinbarten Preise plus Mehrwertsteuer für die Dauer des Vertrages. Sind keine Preise vereinbart, so erfolgt die Preisbildung zu den am Tag der Lieferung oder Leistung in der ASCOTA-IT gültigen Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer.
2.2. Preise gelten bzw. können vereinbart werden für:
- die Lieferung von Hardware,
- die Lieferung von Software,
- die Entwicklung von Software,
- die Installation von Hard- und/oder Software solo oder als komplexes System,
- spezielle Transportleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Lieferungen und/oder
Leistungen, auch Umzugsleistungen,
- Support- und Serviceleistungen, einschließlich Leistungen zum Datenschutz/Datenerhalt,
- die Teilnahme an Schulungsleistungen, die Durchführung von Schulungsleistungen.
Liefer- und Leistungspreise können für einzelne oder mehrere der o.g. Positionen vereinbart werden oder gelten. Preise für Lieferungen von Waren verstehen sich, wenn vertraglich nicht anders vereinbart wurde, ab Ladentür bzw. Haustür der ASCOTA-IT ohne Aufstellung, Installation oder Inbetriebnahme beim Kunden. Preise verstehen sich bei Lieferung ohne spezielle Kosten für Verpackung. Preise für alle Lieferungen verstehen sich, falls vertraglich nicht anders vereinbart wurde, ohne Aufstellung, Installation oder Inbetriebnahme beim Kunden.
2.3. Für die Anlieferung von Waren beim Kunden gelten die folgenden Konditionen:
Die Anlieferung muss mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart sein. ASCOTA-IT bemüht sich um eine Terminvereinbarung zur Lieferung. Kommt diese nicht zustande, informiert das ASCOTA-IT schriftlich vom Zeitpunkt der Lieferung und liefert entsprechend. Der Kunde hat für die Übernahme der Ware zu sorgen. Falls vertraglich nicht anders vereinbart, sind Teilmengenlieferungen durch ASCOTA-IT zulässig.
2.4. Für die Montage, Inbetriebnahme oder komplexe Systeminstallation (nachfolgend „Installation“ genannt) gelten folgende Konditionen:
2.4.1. Die Installation muss mit dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich vereinbart sein. ASCOTA-IT bemüht sich um eine Terminvereinbarung nach gegebener Installationsbereitschaft seitens ASCOTA-IT. Kommt dies nicht zustande, informiert ASCOTA-IT den Auftraggeber schriftlich über die Installationsbereitschaft.
2.4.2. Kommt die Installationsleistung durch Verschulden des Auftraggebers nicht zustande, trägt der Auftraggeber alle ASCOTA-IT entstehenden Mehraufwendungen durch Verzögerung der Installation und nach Ablauf einer Frist von 6 Wochen die Gesamtkosten der in der Installation enthaltenen Warenkosten sowie 20% der geplanten Kosten für Installationsleistungen.
2.5. Für die Entwicklung von Software sind in jedem Falle zwischen ASCOTA-IT und dem Auftraggeber Einzelverträge abzuschließen, in denen die Preise und Konditionen exakt zu fixieren sind.
2.6. Für Wartung und Serviceleistungen gelten folgende Konditionen:
2.6.1. Für Wartungs- und Serviceleistungen zwischen ASCOTA-IT und dem Auftraggeber sind Serviceverträge abzuschließen.
2.7. Für spezielle Transportleistungen, die mit ASCOTA-IT schriftlich zu vereinbaren sind, gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Preise der ASCOTA-IT.
2.8. Für die Teilnahme an Schulungsleistungen bzw. die Durchführung solcher Leistungen sind zwischen ASCOTA-IT und dem Auftraggeber Einzelverträge abzuschließen.
3. Lieferungen, Leistungen
3.1. Die von ASCOTA-IT in Bestell- und Auftragsbestätigungsunterlagen angegebenen Liefer- und Leistungstermine, fixiert in „Kalenderwochen“, sind als letzter Termin verbindlich, können jedoch von ASCOTA-IT unterschritten werden (frühere Lieferung oder Leistung).
3.2. Lieferungen oder Leistungen gelten als fristgemäß realisiert, wenn mit dem Kunden vereinbarte Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen nicht fristgemäß erfolgen bzw. zum Liefer- oder Leistungstermin keine Abnahmebereitschaft bzw. Leistungsbereitschaft/Montagefreiheit/Installationsfreiheit vorliegt.
3.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen ASCOTA-IT, die Lieferung oder Leistung um eine angemessene Nachfrist hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder sonstige Umstände gleich, die die Leistung bzw. Lieferung erschweren oder unmöglich machen, insbesondere auch derartige Ereignisse bei den Zulieferern der ASCOTA-IT. Der Kunde oder Auftraggeber kann von ASCOTA-IT eine Erklärung zum weiteren Vorgehen der ASCOTA-IT (Terminverschiebung, teilweiser oder gesamter Rücktritt vom Vertrag) verlangen. Erklärt sich ASCOTA-IT innerhalb von 18 Tagen nicht, darf der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
3.4. Im Falle eines von ASCOTA-IT verschuldeten Lieferverzuges bzw. Leistungsrückstandes ist vom Kunden eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
3.5. Kommt ASCOTA-IT in Liefer- und Leistungsverzug oder werden Lieferung oder Leistung unmöglich, so stehen dem Kunden daraus keine Ansprüche zu, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit ASCOTA-IT nicht im Vorsatz oder grob fahrlässig handelnd gesetzlich zwingend haften muss.
3.6. Verpackung, Versandart und Versandweg werden von ASCOTA-IT bestimmt, sofern nicht besondere Wünsche des Kunden vertraglich vereinbart sind. Mehrkosten aus solchen Forderungen des Kunden gehen zu Lasten des Kunden. Liefer- und Leistungspflichten der ASCOTA-IT ruhen, solange der Kunde mit seinen Pflichten im Verzug ist, ohne dass die Rechte der ASCOTA-IT aus dem Verzug des Kunden berührt werden. Mehrkosten für notwendige Ein- oder Zwischenlagerungen gehen zu Lasten des Kunden.
3.7. Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Transportschäden ist vom Kunden – auch gegenüber dritten Transportführern – bei Warenempfang die Schadensaufnahme zu sichern. ASCOTA-IT ist innerhalb von 5 Tagen zu informieren. Nicht ordnungsgemäß festgestellte oder verspätet gemeldete Transportschäden werden von ASCOTA-IT nicht anerkannt.
3.8. Bei Stornierung schriftlich bestätigter Aufträge zur Warenlieferung durch den Kunden werden durch ASCOTA-IT 33% des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr berechnet.
3.9. Bei Stornierung von Verträgen sind von ASCOTA-IT bereits für den Auftrag beschaffte Waren vom Kunden zu übernehmen und in voller Höhe zu bezahlen, angefallene Leistungen in voller Höhe und vertraglich vereinbarte, aber noch ausstehende Leistungen, sind in Höhe von 50% des vereinbarten Leistungsumfanges vom Kunden zu bezahlen.
3.10. Wird vom Kunden eine bereits übernommene Ware und/oder Leistung nicht bezahlt und holt sich ASCOTA-IT sein Eigentum zurück (vgl. 8.) so hat der Kunde die Rückholung und die Kosten für alle anfallenden Leistungen, mindestens 20% des Warenwertes, außerdem pro Nutzungsmonat des ersten Nutzungsjahres ein Zwölftel des halben Warenwertes zu bezahlen.
4. Datenerhalt bei Leistungen
4.1. Der Kunde ist verantwortlich, seine gespeicherten Daten vor Beginn und während der Leistungen der ASCOTA-IT so zu sichern, dass ein Wiederherstellen möglicherweise zerstörter Daten jederzeit möglich ist. Der Tatbestand entsprechend gesicherter Daten ist den Spezialisten der ASCOTA-IT durch den Kunden vor Aufnahme der Arbeiten schriftlich zu bestätigen. ASCOTA-IT übernimmt keine Haftung für möglicherweise entstehende Datenverluste. Leistungen zum Datenerhalt durch ASCOTA-IT nach 2.2. bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung:
5. Software, Urheberrechte, Lizenzrechte
5.1. Die Verpflichtung zur Wahrung der für Produkte geltenden Urheberrechte und Warenzeichenrechte Dritter geht mit dem Verkauf durch ASCOTA-IT auf den Kunden über.
5.2. Der Kunde erkennt mit der Unterzeichnung von Lizenzbelegen oder mit dem Öffnen versiegelter, verklebter bzw. verschweißter Softwareverpackungen die beigefügten Lizenzbedingungen an.
5.3. Geöffnete Softwarepakete sind von jeglicher Wandlung, vom Umtausch und von der Rücknahme durch ASCOTA-IT ausgeschlossen.
5.4. Originale oder Kopien von Software oder Dokumentationen dürfen weder unentgeltlich noch gegen Entgelt an Dritte weitergegeben werden.
5.5. ASCOTA-IT leistet keine Gewähr für Fehler bei der Auswahl von Software, für vom Kunden selbst durchgeführte Installationen oder für das Zusammenwirken der gelieferten Software mit vom Kunden – und nicht von ASCOTA-IT gelieferten Hard- und Software-Komponenten. Ausnahmen sind schriftlich im Auftrag oder Vertrag zu fixieren.
6. Gefahrübergang
6.1. Die Gefahr geht mit Absenden der Ware ab ASCOTA-IT bzw. bei Direktversand ab Herstellerwerk bei Absenden von diesem auf den Kunden über.
6.2. Verzögert sich durch Verschulden des Kunden der Versand oder der Installationsbeginn, so geht ab dem Zeitpunkt der Liefer- und Installationsbereitschaft die Gefahr für die zu liefernde oder zu installierende Ware auf den Kunden über.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. ASCOTA-IT erstellt für jede Zahlungsforderung eine prüfbare Rechnung, die die Leistungen im Einzelnen benennt und den steuerlichen Vorgaben entspricht. Sind vertraglich keine anderen Vereinbarungen getroffen, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 18 Tage netto. Bei einer Meinungsverschiedenheit ist der unstreitige Teilbetrag auszuzahlen.
7.2. ASCOTA-IT darf ohne Begründung im Einzelfalle Vorauszahlungen bis zu 33% des Nettowertes fordern. Wechsel oder Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Die Zahlung mit Wechseln darf nur bei ausdrücklicher Vereinbarung erfolgen. Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde.
7.3. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so können durch ASCOTA-IT Zinsen in Höhe von 5% (Verbraucher), bzw. 8% (Unternehmer) über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung oder Information an den Kunden bedarf.
7.4. Das Zurückhalten von Zahlungen oder das Aufrechnen mit Gegenansprüchen des Kunden ist nicht statthaft – es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7.5. Alle Forderungen der ASCOTA-IT werden unabhängig von der Laufzeit akzeptiert und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder Umstände bekannt werden, die nach Ansicht der ASCOTA-IT geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. ASCOTA-IT ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen (auch Serviceleistungen und Leistungen zur Garantie) nur gegen Vorauszahlungen/Sicherheit auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. ASCOTA-IT kann außerdem die Weiterveräußerung bereits gelieferter Waren untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzers an der gelieferten Ware auf Kosten des Kunden verlangen. Der Kunde ermächtigt ASCOTA-IT schon zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bzw. des Vertragsabschlusses, in den genannten Fällen seine Räume zu betreten und die gelieferten Waren gegebenenfalls wegzunehmen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Alle gelieferten Waren und körperlich manifeste Leistungen bleiben Eigentum der ASCOTA-IT (Vorbehaltsware), bis sämtliche Forderungen an den Kunden, die der ASCOTA-IT gleich aus welchem Rechtsgrund zustehen, erfüllt sind.
8.2. Der Kunde darf Vorbehaltsware nicht weiterveräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt, insbesondere gilt die Berechtigung zur Verfügung über die Vorbehaltsware sofort als widerrufen, wenn über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt oder die Liquidation eingeleitet ist.
8.3. Mit der vollständigen Bezahlung der Vorbehaltsware geht das Eigentum an der Sache ohne weiteres an den Kunden über.
8.4. Von einer Pfändung oder jeder anderen Gefährdung oder Beeinträchtigung der Eigentums- der Forderungsrechte der ASCOTA-IT durch Dritte hat der Kunde ASCOTA-IT unverzüglich unter Übergabe entsprechender Unterlagen (Pfändungsprotokolle) zu informieren und seinerseits alles zu tun, um die Rechte der ASCOTA-IT zu wahren.
8.5. Vertreter der ASCOTA-IT sind jederzeit berechtigt, Räume des Kunden zu betreten, um Vorbehaltsware wegzuschaffen, abzusondern oder zu kennzeichnen. Auf Verlangen hat der Kunde alle zweckdienlichen Auskünfte über die Vorbehaltsware zu erteilen und erforderliche Belege herauszugeben.
8.6. Das Geltendmachen und das Durchsetzen des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag durch ASCOTA-IT. Das Recht des Kunden auf Besitz der Vorbehaltsware erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus einem Vertrag nach 1.3. nicht erfüllt. ASCOTA-IT ist dann berechtigt, die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen und – unbeschadet der Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen des Kunden gegenüber ASCOTA-IT – in geeigneter Weise zu verwerten. Der Verwertungserlös wird nach Abzug der Kosten dem Kunden oder Auftraggeber auf seine Verbindlichkeiten angerechnet und gegebenenfalls gutgeschrieben bzw. überwiesen.
8.7. Punkt 8.1. gilt insbesondere auch, wenn im Garantiezeitraum der gelieferten Waren oder der vollbrachten Leistungen Mängel an diesen auftreten.
9. Gewährleistung
9.1. ASCOTA-IT haftet für Mängel an der gelieferten Ware bzw. der vollzogenen Leistung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, unter Ausschluss weiterer Ansprüche in der nachfolgend angegebenen Weise. Handelsübliche Abweichungen sind den Lieferanten der ASCOTA-IT vorbehalten und stellen keine Mängel dar. Handelsüblich sind Mängel bzw. Fehler in der Software, mit denen nach dem Stand der Technik gerechnet werden muss.
9.2. Mängelbehaftete Leistungen werden nachgebessert. Die Frist zur Nachbesserung verlängert den unter 9.4. genannten Zeitraum von 6 Monaten nicht.
9.3. Mängelbehaftete Waren oder Teile solcher Waren werden nach Ermessen der ASCOTA-IT nachgebessert oder neu geliefert (Austausch). Erfüllungsort der Mängelbeseitigung sind die Räume der ASCOTA-IT. Andere Erfüllungsorte können vertraglich vereinbart werden. Dadurch bedingte Mehrkosten trägt der Kunde. Kosten des An- und Abtransportes für Waren zu/von ASCOTA-IT trägt der Kunde.
9.4. Der Haftungszeitraum der ASCOTA-IT beträgt 6 Monate ab Leistungszeitraum bzw. Gefahrenübergang, die Ursache muss bei Waren zeitlich vor dem Gefahrenübergang liegen und insbesondere aus fehlender Bauart, schlechten Baustoffen oder mangelhafter Ausführung resultieren.
9.5. Die Feststellung offensichtlicher Mängel nach 9.1. ist ASCOTA-IT innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristgewahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzung, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
9.6. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der ASCOTA-IT über, sie sind auf Verlangen zurückzusenden.
9.7. Für Mängel aus ungeeigneter oder nicht sachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte oder nachlässiger Behandlung wird durch ASCOTA-IT keine Gewähr übernommen.
9.8. Der Kunde hat ASCOTA-IT für notwendige Begutachtungen und Vornahme von Nachbesserungen bzw. den Austausch von Waren angemessene Zeit und Gelegenheit, insbesondere Zutritt nach Anmeldung zu geben. Verweigert der Kunde dies, ist ASCOTA-IT von der Mängelhaftung befreit.
9.9. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn es ASCOTA-IT nicht gelingt, nach einer angemessen gestellten Nachfrist anerkannte Mängel zu beseitigen bzw. diese Frist bemühungslos verstreicht. Das gilt auch bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder bei Unvermögen zur Ersatzlieferung durch ASCOTA-IT.
9.10. Weitere Ansprüche gegen ASCOTA-IT und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere Verluste aus Schäden, die nicht Gegenstand der Leistung oder der Ware selbst sind. Das gilt nicht, sofern ASCOTA-IT vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt und daraus zwingend haften muss.
9.11. ASCOTA-IT haftet nicht für Folgeschäden, welche durch die Anwendung der gelieferten, installierten oder gewarteten Hardware, Software oder Systemen beim Käufer oder Auftraggeber entstehen.
9.12. ASCOTA-IT haftet nicht für Schäden an Daten und jegliche daraus resultierenden Folgeschäden, die während seiner Leistungen an Daten des Auftraggebers entstehen, sofern diese nicht durch vorsätzliche Maßnahmen mit dem Ziel der Datenverfälschung oder Datenzerstörung verursacht werden.
Vergleiche 4.1. – 4.2.
10. Sonstige Bedingungen
10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Chemnitz, auch im Wechsel- und Scheckprozess. Der Kunde kann durch ASCOTA-IT auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden.
10.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und ASCOTA-IT gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3. Die Unwirksamkeit einzelner dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Chemnitz, den 16.02.2011
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ersetzen diejenigen des Systemhauses der ASCOTA-IT GmbH vom 01.02.2007
Dipl.-Math. Dieter Reyer
Geschäftsführer
